Sicherheit und Rechtssicherheit im alpinen Raum unter Druck

Tiroler Bergsportführerverband, Bergrettung Tirol und Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer appellieren an Behörden und Bundespolitik, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

DATUM: 02.10.2023
KUNDE: Tiroler Bergsportführerverband
DATUM: 02.10.2023
KUNDE: Tiroler Bergsportführerverband

In Österreich gibt es ein breites Angebot an geführten Bergsportaktivitäten, von Ski- und Klettertouren über Canyoning- und Berghochtouren bis zu Bergwanderungen. Dieses Angebot wird von Einheimischen und Gästen umfassend in Anspruch genommen und stellt eine wichtige Säule der heimischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft dar. Aktuell steht dieser Wirtschaftszweig jedoch massiv unter Druck.

Denn insbesondere bei Touren im hochalpinen Gelände braucht es zertifizierte Bergsportführer:innen, die ein Höchstmaß an Sicherheit für die Tourengeher:innen ermöglichen. In letzter Zeit werden jedoch selbständige Bergsportführer:innen, wenn sie geführte Touren für Alpinschulen, Reisebüros oder Tourismusverbände umsetzen, immer öfter als unselbständig Tätige oder Scheinselbständige nach dem ASVG eingestuft – entgegen der langjährigen Praxis und aus Sicht des Tiroler Bergsportführerverbandes entgegen den realen Arbeitsgegebenheiten. Setzt sich diese Praxis fort, nimmt das den Bergführer:innen grundlegende Rechtssicherheit, bei einer Umstufung als Nicht-Selbständige fallen zudem entsprechend Abgaben für die Tourenanbieter an. Eine vorsorgliche Anstellung von Bergsportführer:innen bei den Tourenanbietern würde diese Touren wirtschaftlich unrentabel, administrativ schwer verwaltbar und für Tourenteilnehmer:innen teurer machen. „Neben einem zu erwartenden Nachfragerückgang drohen Verdiensteinbußen für die Bergsportführer:innen, eine abnehmende Attraktivität des Berufs für den Nachwuchs und der Entfall eines für den heimischen Tourismus wichtigen Freizeitangebots“, erklärt Thomas Rabl, Präsident des Tiroler Bergsportführerverbands TBSFV.

Auswirkungen auch auf Sicherheitslage in den Bergen
Ebenso besteht die Sorge, dass die geltenden Bestimmungen die Sicherheit am Berg gefährden. „Das Interesse an den erwähnten Touren ist ungebrochen. Unsere Befürchtung ist, dass sich Alpinsport­begeisterte alleine auf den Weg in das hochalpine Gelände machen werden, ohne entsprechende Erfahrung, Vorbereitung und Begleitung durch geschultes Personal, einfach weil eine geführte Tour zu teuer ist. Damit bringen sie sich und andere potenziell in Gefahr“, so Walter Zörer, Präsident des Verbands der Österreichischen Berg- und Skiführer.

Mehrkosten für Bergrettung Tirol durch ASVG-Rechtsauslegung
Von einer Tirol-spezifischen Auslegung des bundesweit gültigen ASVG betreffend die Arbeit von Berg­führer:innen ist zudem die Bergrettung Tirol betroffen. „Damit unsere Ausbildungen im alpinen Gelände stattfinden können, ist es die Meinung der Bergrettung Tirol, dass die alpinen Ausbildner auch zertifizier­te Bergführer:innen sein sollen, die die Auszubildenden mit maximaler Sicherheit und gesetzlicher Kon­formität ins Gelände bringen dürfen. Per Finanzamtsbescheid aus dem Jahr 2019 müssen wir aber als einzige der sieben österreichischen Bergrettungsorganisationen diese Bergführer:innen grundsätzlich als Unselbständige behandeln und jedes Mal anzustellen“, hält Hermann Spiegl, Präsident der Bergrettung Tirol, fest. Nicht nur kommen derart Bergführer:innen, so wie bei geführten Touren als Unselbständige, potenziell in Konflikt etwa mit dem Arbeitszeitgesetz. Auch verteuert sich durch diese Rechtspraxis die Ausbildung der Bergretter:innen deutlich. „Weil ein und derselbe Rechtstext in Tirol anders ausgelegt wird als in den anderen Bundesländern entstehen uns jährliche Mehrkosten von rund 174.000 Euro“, so Spiegl.

Seit 2019 müssen Abstriche bei der Unterstützung der freiwilligen Mitglieder für die Anschaffung von notwendiger persönlicher Einsatzausrüstung gemacht werden. Die Einsatzbergretter:innen müssen sich die für die Einsätze notwendigen Personenausrüstungen selbst finanzieren und werden dabei vom Verein Bergrettung Tirol hauptsächlich über Fördergelder des Landes Tirol unterstützt. „Seit Wirksam­keit des Finanzamtsbescheids von 2019 mussten diese Zuschüsse von vormals 30% auf 15% zurückgefah­ren werden. Es gibt keine andere Möglichkeit, diese Gelder trotz Einsparungen in vielen Belangen und erfolgter Erhöhung der Verrechnungssätze für Einsätze bereit zu stellen. Sollten sich diese Mehrkosten für die Bergrettung künftig sich nicht verhindern lassen, sind diese nur durch zusätzliche Landesmittel bewältigbar“, sagt Spiegl.

Lösungen für mehr Sicherheit und Rechtssicherheit nötig
„Aus unserer Sicht sind Bergsportführer:innen auch dann selbständig, wenn sie Touren für Anbieter umsetzen. Aktuell fehlt es dafür an Rechtssicherheit. Auch die in Tirol unterschiedliche Auslegung der Rechtslage ist für uns unverständlich“, sind sich Rabl und Spiegl einig. Gemeinsam haben sich der Tiroler Bergsportführerverband, die Bergrettung Tirol und der Verband der Österreichischen Berg- und Ski­führer an Verwaltung und Politik gewandt. Anders als in Tirol verliefen die Gespräche auf Bundesebene bisher erfolglos. „Wir appellieren an Behörden und die politischen Entscheidungsträger insbesondere auf Bundesebene, den bisher geführten Dialog mit uns fortzusetzen und Vorschläge zu machen, wie die beschriebene, unbefriedigende Situation gelöst werden kann. Es braucht einen soliden rechtlichen Rahmen, um Sicherheit am Berg gewährleisten zu können und um Bergrettung, Bergsportführer:innen und der Tourismus- und Freizeitwirtschaft eine stabile wirtschaftliche Zukunft zu ermöglichen“, so Rabl, Spiegl und Zörer unisono.

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